AGB

 

Terminvereinbarung

Der Ersttermin wird telefonisch mit Ihnen vereinbart. Dieser Termin ist bindend. Im Anschluss an die Terminvereinbarung erhalten Sie eine SMS mit allen notwendigen Informationen zur ersten Therapie. Alle weiteren Termine werden gemeinsam in der ersten Therapieeinheit vereinbart.

 

Zuweisung
Für die physiotherapeutische Behandlung bei Beschwerden, wird zwingend eine Verordnung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (oder Krankenanstalt) benötigt. Die Verordnung muss folgende Informationen enthalten: Diagnose, Therapieanwendungen (inkl. Anzahl), Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt bei der Behandlung durch Wahlphysiotherapeut*innen einen Teil der Behandlungskosten. Dafür müssen Sie oder Ihre Vertrauensperson die beglichene Originalhonorarnote unter Beilage der (falls erforderlich) bewilligten ärztlichen Anordnung Ihrem Krankenversicherungsträger vorlegen. Bei der ÖGK und BVAEB ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bis auf Widerruf ausgesetzt. Falls Sie bei der SVS krankenversichert sind, ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn weiterhin von der chefärztlichen Abteilung bewilligt werden muss. 

Physiotherapeutische Behandlungen können auch vorsorglich in Anspruch genommen werden. Für Präventionsmaßnahmen wird keine ärztliche Verordnung benötigt.



Zahlungsmodalitäten und Kostenrückerstattung
Die Abrechnung der Therapie erfolgt mittels Onlineüberweisung auf die angegebenen Kontodaten, welche Sie auf Ihrer Honorarnote finden können. Diese können Sie anschließend bei Ihrer Versicherung mit der Verordnung und Zahlungsbestätigung einreichen. Im Falle einer bestehenden Zusatzversicherung, können Sie nach Kostenrückerstattung Ihrer Krankenkasse den Selbstbehalt bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.



Terminabsage
Eine Terminvereinbarung ist bindend. Sollten Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn. Termine können telefonisch oder per SMS storniert werden. Passiert dies nicht bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Therapiezeit trotz allem in Rechnung gestellt werden muss, da die Zeit ausschließlich für Sie reserviert wurde.



Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
All ihre Daten werden vertraulich behandelt. Therapeut:innen sind verpflichtet Ihre Daten zu speichern. Neben den personenbezogenen Daten werden auch sonstige therapierelevanten Daten gespeichert (Dokumentationspflicht laut MTD-Gesetz) und 7 Jahre aufbewahrt.
Die folgenden Daten werden auf der Grundlage der Art 6 (1) b, c, d und Art 9 (2) h DSGVO verarbeitet: Ihre persönlichen Daten sowie Krankengeschichte, Befunde, Therapiedokumentation, etc. können praxisintern für organisatorische Zwecke (Terminvergabe, Patient:innenübernahme, interdisziplinärer Austausch) weitergegeben werden. Ihre Stammdaten werden für die Abrechnung herangezogen. Bei Änderung Ihrer personenbezogen Daten (Adresse, Telefonnummer, etc.) ist und dies mitzuteilen.



MTD-Gesetz
Die Berufsausübung aller Physiotherapeu:innen unterliegt der jeweils geltenden Fassung des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz). In dieser Rechtsvorschrift sind neben der Definition des Berufsbilds und den Berufspflichten alle weiteren relevanten rechtlichen Grundlagen festgelegt.



Informationspflichten
Um etwaige Behandlungsrisken im Vorhinein abklären zu können sind Sie verpflichtet alle Informationen bekannt zu geben, welche für Ihre Behandlung relevant sein könnten. Dafür werden Ihnen Fragen zu Ihrem Beschwerdebild gestellt und sämtliche Vorerkrankungen, Operationen, Risikofaktoren, etc. erhoben.

 

 

Dokumentation

Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der Ergebnisse der Befundung, und der gesetzten therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen haben Sie und Ihre Vertreter:innen Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation und den Erhalt von Kopien gegen Kostenersatz. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeut*in und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum mindestens 10 Jahre sorgsam aufbewahrt. Ebenso Teil der Dokumentation sind die ärztliche Verordnung, überreichte Fremdbefunde wie auch die Kommunikation mit anderen Gesundheitsberufen und gegebenenfalls auch im Rahmen der Behandlung unter Ihrer Einwilligung im Rahmen der Behandlung erstellte Dateien oder Video-/Bildmaterial zu Befundungs,-/Therapiezwecken.